Geschichte der Apotheke
Bereits im 8. und 9. Jahrhundert gab es in Bagdad und Damaskus Drogen- und Gewürzhändler, welche zusammen mit den heilkundigen Mönchen der abendländischen Klöster als erste Vorläufer der Apotheker bezeichnet werden könnten.
Um 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno“ erlassen: Hierbei handelt es sich um die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften somit keine Apotheke besitzen oder auch daran beteiligt sein. Die Arzneimittelpreise wurden gesetzlich vorgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde zum Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.
Nach der Erlassung dieser Medizinalordnung entstanden viele städtische Apothekenordnungen, in welchen festgelegt wurde, dass Apotheken lediglich zum Verkauf von Arzneien gegründet und betrieben werden dürfen.
Im 14. Jahrhundert wandelten sich die Apotheker vom fliegenden Händler zu wohlhabenden Patriziern, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauften, sondern auch selbst Arzneimittel herstellten. Aus jener Zeit stammt auch die älteste noch existente Apotheke Europas: im Jahr 1241 wurde in Trier eine Apotheke eröffnet, die als Löwen-Apotheke am Trierer Hauptmarkt auch noch heute besteht.
Die Wirtschaftlichkeit von Apotheken war auch damals schon stark von Seuchen und Epidemien abhängig. So gab es an manchen Orten Versorgungsprobleme, wenn über eine längere Zeit keine solche auftraten. Um diesem vorzubeugen, wurden zum Beispiel im 15. Jahrhundert in Niederösterreich durch die Landstände sogenannte Landschafts-Apotheken gegründet.
Bereits im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die Apotheken in Deutschland vom Ort der Arzneimittelherstellung auch bedingt durch das neue Wissen über die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung.
Durch Errungenschaften der pharmazeutischen Industrie begann Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der Apotheken in Deutschland. Statt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigte sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualität von Arzneimitteln und der Beratung rund um die Arzneimittel.
1958 wurde nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die sogenannte Niederlassungsfreiheit eingeführt. Seitdem darf jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen. Aufgrund der Arzneimittelpreisverordnung, die bisher einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festgelegt hatte, fand der Wettbewerb nicht über den Preis statt, sondern zum Teil durch die Gewährung von sogenannten Zugaben. Vor allem jedoch über die Fachkompetenz der pharmazeutischen Beratung, die Lieferfähigkeit und den Service. Seit einiger Zeit ist die Arzneimittelpreisverordnung allerdings gelockert worden, es wird befürchtet, dass hierdurch der Wettbewerb verstärkt auch über den Preis und somit zu Lasten der Qualität stattfindet, da kompetente Beratung personal- und zeitintensiv ist und außerdem auch nur mit qualifizierten Fachkräften zu leisten ist. Dieses wiederum führt zu höheren Betriebskosten als ein reines Verkaufen.
Seit einiger Zeit führen viele Apotheken auch sogenannte Apothekenkarten ein, um die Kunden an sich zu binden und die Beratung auch für das Personal einfacher zu machen.